Digitale Währungen wie Bitcoin und Ethereum sind heutzutage bei vielen Menschen sehr beliebt geworden und erfreuen sich wachsender Beliebtheit im Laufe der Jahre. Immer mehr Personen entscheiden sich dazu Ihr Geld in Kryptowährungen anzulegen und sie gleichzeitig als Zahlungsmittel zu nutzen. Nebst den potentiellen finanziellen Gewinnen sind auch steuerliche Gesichtspunkte von Bedeutung und sollten berücksichtigt werden. In diesem Beitrag auf unserem Blog werden wir näher darauf eingehen, wie digitale Währungen wie Bitcoin und Ethereum steuerlich behandelt werden sollten bei der Steuererklärung und welche Steuerzahlungen dabei entstehen könnten.
Im Grunde genommen gelten für Kryptowährungen die gleichen Regeln wie für andere Anlageform: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen der Steuerpflicht und müssen in der Steuererklärung angegeben werden – unabhhängig davon ob es sich um private oder geschäftliche Investoren handelt sowie egal ob die Gewinne in Euro oder einer anderen Kryptowährung realisiert werden müssen.
Ein wesentlicher Aspekt bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen betrifft die Dauer des Besitzzeitraums: Wenn man Kryptowährungen länger als zwölf Monate hält und erst dann verkauft, entfallendie Abführung der Abgeltungssteuer; stattdessen gelten Gewinne als private Veräßerungsgeschäfte und werden dem individuellen Steuersatz unterworfen.Kurze Haltefristen von unter einem Jahr hingegen unterliegen der Abführung der Abgeschafftwunetration von 25 Prozent plus Solidaritätszzuschlag sowie gegebenennfalls Kirchensteuer.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Verlustmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptowährungen. Es ist möglich, diese Verlustposition steuerlich geltend zu machen und sie mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu verrechnet bieten Es ist entscheidend, alle Transaktion von Einkäufen und Verkaufenausführlich zu dokumentieren und nachzuweisen,damit man die Verlustsituation gegenüber den Finanzbehörden belegen kann. Die erlittenne Verlustez können sowohl mit Gewinnen aus dem Handel von Kryptowährungen als auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Zusammengefasst kann man sagen: Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der deutschen Steuererklärung mag zwar komplex sein; jedoch ist sie keinesfalls unüberwindbar. Wer seine Kryptowährungen ordnungsgemäß besteuert und alle Transaktion sorgfältig dokumentiert, wird keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt haben. Es ist ratsam einen Steuerberater zu konsultieren, der bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen behilflich sein kann. Denn obwohl Kryptowährungen für viele Investoren eine attraktive Anlagemöglichkeit darstellen; sollte der steuerliche Aspekt nicht vernachlässigt werden.